Spielplätze
Die Benutzung der öffentlichen Kinderspielplätze in der Gemeinde Schwaig ist allen Kindern und Jugendlichen im Alter
bis zu 14 Jahren im gleichen Maße gestattet. Ältere Jugendliche und Erwachsene haben als Aufsichtspersonen spielender Kinder Zutritt zu den Kinderspielplätzen.
Standorte im Ortsteil Schwaig:
Standorte im Ortsteil Behringersdorf:
- Heidestraße
- Sophienpark
- Tuchergartenstraße
Ansprechpartner: